Bestattungsvorsorge - Bestattungen Schnabel

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Bestattungsvorsorge

Leistungen

Vorsorge
... eine Sorge weniger

Warum Vorsorge?

 

Vorsorge heißt:
Selbst bestimmen – Verantwortung in eigener Sache
Entlastung der Angehörigen!


Ein Prozess des Umdenkens muss einsetzen, der die moderne Kleinfamilie entlastet und Ersatz schafft für die fehlende Fürsorge des Staates.

Heute entzieht sich der Staat und damit die Gesellschaft ihrer sozialen Verantwortung für den letzten Lebensabschnitt ihrer Bürger. Das seit 1883 bestehende Sterbegeld wurde aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen  Krankenkassen herausgenommen. Die Krankenkassen begründen dies mit der Aussage „Der Tod ist keine Krankheit“.

Immer mehr Menschen treffen Vorsorge, und zwar nicht nur gegen die Risiken des täglichen Lebens, sondern insbesondere und gerade für die Gewissheit zu erwartenden Tod und die dereinstige Bestattung.

Der verantwortungsvolle Bürger überlässt heute nichts mehr dem Zufall, er verlässt sich nicht auf andere, insbesondere nicht auf die Gesellschaft. Er stellt sicher, dass seine Wünsche auch bei seiner dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden. Und zwar nicht nur im Sinne einer eigenen Selbstverwirklichung, sondern insbesondere auch, um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden und diese in einer Situation entlasten, bei der sie auf Grund des  Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen.

Bei Verstorbenen ohne Angehörige beauftragt eine Behörde den Bestatter. Dabei bestimmen völlig fremde Personen – zwangsläufig unpersönlich – nach gesetzlichen und finanziellen Gesichtspunkten die Bestattungsart.
Aus Unkenntnis über die religiöse Zugehörigkeit von Verstorbenen kann es passieren, dass entweder keine oder die falsche kirchliche Bestattung gewählt wird.


Wir empfehlen deshalb:
Die Bestattung vertraglich zu regeln.
Weil:

Eine Bestattung wird z.B. gegen den mündlich erklärten Willen des Verstorbenen im Stillen vollzogen. Viele Freunde und Bekannte werden nicht benachrichtigt.

Den Charakter der Bestattung vertraglich zu regeln unter Einbeziehung des Personenkreises, der benachrichtigt  und eingeladen werden soll.
Weil:

Schon aus Unkenntnis oder weil Hinterbliebene Überführungskosten sparen wollen wird die Bestattung woanders, z.B. im Ausland, vorgenommen.

Den Bestattungsort und die Wahl des Grabes vertraglich zu regeln.
Weil:

Es kann passieren, dass ein Familiengrab vorhanden ist und der Verstorbene dennoch in einem Reihengrab bestattet wird.
Die Gründe hierfür sind vielfältig.  Zum Beispiel: den mit der Bestattung betrauten Familienangehörigen ist die Existenz eines Familiengrabes nicht bekannt.
Je nach Einstellung der Angehörigen besteht die Gefahr, dass sich keiner für die Grabpflege verantwortlich fühlt,  das Grab verwildert.


Ein Alleinstehender wird in der Regel umfangreichere Abmachungen und Festlegungen treffen als jemand mit Familie. Besteht ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zu den Angehörigen, kann ein Vorsorgevertrag auf wenige  wichtige Dinge beschränkt bleiben. Ist das Verhältnis unterkühlt, vielleicht sogar gespannt, dann empfiehlt sich eine umfangreichere Absicherung.

Grundsätzlich bietet der Vorsorgevertrag die Möglichkeit Preisvergleiche anzustellen und den finanziellen Rahmen wohlüberlegt abzustecken.
Eine Bestattung erfordert heute bei ständig weiter steigenden Friedhofsgebühren  sehr hohe Kosten wobei die Aufwendungen für das Grabmahl und die zukünftige Grabpflege berücksichtigt werden müssen. Auch in dieser Hinsicht ist also Vorsorge erforderlich, und sei es nur, um die Angehörigen später nicht finanziell zu  überfordern.

Für die Anlage von Vorsorgegeldern empfehlen wir Ihnen die Anlage bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Genauere Informationen zur Bestattungsvorsorge Treuhand AG finden sie hier.

Sprechen sie uns an
. Wir beraten sie gerne, kostenfrei und unverbindlich über die Möglichkeiten eines Vorsorgevertrages bzw. die Anlage von Vorsorgegeldern.

 
Suchen
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü